girokonto.schnell-kredit.info
Startseite
Seite drucken Home Über uns Impressum Kontakt AGB Sitemap
Weitere Themen  
  Girokonto
  Girokonto FAQ
  Tagesgeldkonto
  Tagesgeldkonto FAQ
  Girokontovergleich
  Kontoeröffnung
  Kündigung Girokonto
  Kontovollmacht
  Kundenkarte
  Kontoauszug
  Geldautomat
  Überweisung
  Dauerauftrag
  Lastschrift
  Scheck
  Girokonto Zinsen
  EC – Karte
  Zahlung ohne Bargeld
  Kostenloses Girokonto
  Girokonto ohne Schufa
  Geschäftskonto
  Guthabenkonto
  Jedermannkonto
  Jugendkonto
  Girokonto Antrag
Finanzierung
  Beamtendarlehen
  Bauleistung
  Fondsgebundene Lebensversicherung
  Risikolebensversicherung
  Kapitallebensversicherung
  Bausparen FAQ
Restschuldversicherung
Kredit
Kredit FAQ
  Sofortkredit
  Kreditarten
  Schufa FAQ
  Realkredit
  Anschaffungskredit
  Kreditantrag Ratgeber
  Kreditrahmenversicherung
  Kreditalternativen
  Mietschulden
  Insolvenzverfahren
  Insolvenzverfahren FAQ
  Verbraucherschutz krediten
Regelinsolvenzverfahren
Basel II
  EU beschließt Basel II
  Basel FAQ
  Zeitstrahl
  Rating
  Internes Rating
  Externes Rating
  Rating nach Basel
  Tipps zum Rating
Finanzirungsalternativen
Kreditkarten Vergleich
  Kreditkarten Arten
Funktionierung
Vorteile
EMV FAQ
EMV
Kontoauszug
Der Kontoauszug ist eigentlich ein Dokument, welches sämtliche Bewegungen eines bestimmten Bankkontos inklusive eines daraus resultierenden Saldos visualisiert. Eine relativ neue sowie nicht mehr ganz so besondere Variante stellt mittlerweile ein elektronischer Kontoauszug dar, der die Daten eines Kontoauszugs in einem Dateiformat ausgibt und diese vor allem für Nutzer von Online Banking Diensten zur Verfügung.

Laut § 666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und § 675 Abs. 1 BGB besteht für Dienstleistungen eine Informationspflicht, bei Kreditinstituten beeinhaltet dies eine Auskunftspflicht über den Geschäftsstand.
  Kredit ohne Schufa
  Baufinanzierung
  Kreditkarten
  Kreditrechner
  Basel II
  Jahreszinsen
  Autokredit
  Aktuelle Nachrichten
 
Das durch ein Girokonto entstehende Kunde-Bank-Verhältnis zwingt Kreditinstitute zu einer rigurosen Offenlegung durch regelmässige Auszüge und eine Ermöglichung der Kontrolle der durchgeführten Verfügungen. Dies soll den Kunden die Übersicht über den aktuellen Kontostand ermöglichen bzw. erleichtern. Diese Regelungen gelten im gleichen Maße für Depot- oder Darlehenskonten.

Lauf Kontokorrentrecht gibt es zwei Arten Auszüge: Tagesauszug und Rechnungsabschluss. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken klären folgendermaßen auf: es gibt Rechnungsabschlüsse und es gibt sonstige Kontoauszüge. Ein kurze Erklärung zu den Begriffen:
  • Tagesauszug
Ein Tagesauszug bietet eine aufklärende Zwischenabrechnung, die den aktuellen vom Umsatz beeinflussten und durch die Kontokorrentabrede eingegrenzten Kontostand darstellt. Der Tagessaldo, der hier enthalten ist, wird als Postensaldo eingeordnet, der ein Resümee erleichtert und gleichzeitig für Zinsabrechnung ermittelt wird. Diese Art der Auszugsform kann:
  • täglich

  • wöchentlich

  • monatlich

  • oder bei Kontobewegungen ausgestellt werden.
Er gibt damit den Initialsaldo, die Umsätze auf dem Konto und natürlich die Endsalden für eine bestimmte Periode wieder. Die Form der Auszüge hat sich in letzter Zeit weiterentwickelt bzw. verändert. Die meisten Banken und Kreditinstitute stellen Tagesauszüge eher per e-mail oder durch online banking aus, sowie auch an speziellen Terminals, Kontoauszugsdrucker genannt zur Verfügung Ihrer Klienten, anstatt diese per Post zu versenden.
  • Rechnungsabschluss
Ist ein Vierteljahr vergangen, kommt es zur Fälligkeit des Rechnungsabschlusses. Damit kommt es zur Verrechnung der sich gegenüberstehenden Ansprüche der Parteien. Folgende angaben werden auf dem Rechnungsabschluss erscheinen, natürlich zusammen mit den normalen Komntoumsätzen:
  • Zinsen

  • Gebühren

  • Kosten des vergangenen Quartals
Sollte eine Kunde etwas gegen den Abschulss einzuwenden haben, stehen ihm hierzu vier bis sechs Wochen zu Verfügung, was jedoch nicht bedeutet, dass die Abschlussfrist uneingeschränkt Wirkung trägt, denn der Kunde hat die Möglichkeit, einer Lastschrift unbegrenzt Widerspruch zu leisten. Sollte es im Quartal zu Gutschriften kommen die Irrtümern zufolge entstanden sind, kann die Bank diese bis zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses widerrufen.

Umsatz und Saldo wird von Banken in der Regel für Soll und Haben stellvertretend für Gutschrift oder Belastung verwendet. Der Kunde hat eine Belastung wenn es ein „Soll“ gibt und eine Gutschrift, wenn ein „Haben“ entsteht. Ist ein Konto überzogen, spricht man von einem Kontostand im Soll.
Der Kontoauszug erhält in der Regel folgende Daten:
  • Name des Kontoinhabers
  • Kontonummer sowie IBAN (International Bank Account Number)

  • Bankleitzahl

  • Datum des Auszugs

  • Nummer des Auszugs

  • Name des Kreditinstituts

  • Anfangssaldo und Endsaldo

  • separate Buchungsposten einschliesslich Buchungsdatum, Werten, Zweck sowie den Beträgen
Die Rückseite enthält Angaben hinsichtlich des Kontoauszugs sowie zu Buchungen. Kontoauszüge können irreführend sein, falls der Konto-Saldo auch „nicht-wertgestellte“ Beträge auftauchen, bei denen es nicht möglich ist belastungsfreie Sollzinsen zu erheben, bis die Wertstellung abgeschlossen ist, auch nicht, wenn einzelne Umsätze sämtliche Wertstellungen ausweisen. Aus diesem Grund muss der Kunde die Möglichkeit haben, die unterschiedliche Zinswirkungen im Saldo ausfindig zu machen. Der Kontoauszug ist eine sehr große Hilfe, wenn man den Überblick über die Finanzen behalten möchte.
   
Copyright 2005 www.schnell-kredit.info