"Allgemeine Informationen zum Thema
Girokonten" |
Unter einem Girokonto versteht man ein Bankkonto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Das Wort “giro” stammt aus dem Italienischem “giro oder girare”, was für “Kreislauf; kreisen lassen” steht. Girokonten werden von einem Kreditinstitut bzw. einer Bank geführt.
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige wichtige Informationen zum Thema “Girokonto” kurz zusammengefasst. Sie können hier einige grundsätzliche Informationen zu diesem Thema finden:
- Geschichte
- Rechtliches
- Nutzung
- Kontoauszüge
- Kosten
- Legitimationsprüfung
Girokonto: Kurze Geschichte
Es ist nicht genau zurückverfolgbar, wann die ersten Konten, die man heute als Girokonten bezeichnet, entstanden sind. In den islamischen Ländern wurde bereits 1327 das Hawala-Finanzsystem angewandt. Hierbei wurde, zwischen den als Bank fungierenden Händlern, mit Konten gearbeitet.
Erst im Spätmittelalter breitete sich unter Kaufleuten, von Italien ausgehend, eine Form von kontenmäßiger Verrechnung in Europa, und letztendlich weltweit, aus. Es war ein direkter Vorläufer des heutigen Girokontos. Vor der flächendeckenden Einführung des modernen Girokontos wurden Löhne und Gehälter in sogenannten Lohntüten bar ausbezahlt.
- ab 1906 hatte die PTT der Schweiz Girokontos unter der Bezeichnung “Postscheckdienst” im Angebot
- in den 1950er Jahren gab es die Lohntüte
- seit 1995 besteht eine Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA): Demnach sollen alle Banken und Sparkassen jedem Bürger auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen.
Entgegen der Rechtslage in der BRD, Österreich und der Schweiz besteht in Frankreich und Belgien ein Kontrahierungszwang. In der BRD besteht für die meisten Kreditinstitute kein Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, dass die Einrichtung eines Kontos seitens des Kreditinstitutes unter Umständen abgelehnt werden kann.
Girokonto: Rechtliches
Girokonten werden in der BRD rechtlich in den Paragraphen 676f-h des BGB geregelt. Ein Girokonto kann seitens des Kunden jederzeit fristlos gekündigt werden. Das jeweilige Kreditinstitut darf hierfür keine Gebühren in Rechnung stellen. Das Girokonto kann allerdings auch seitens der Bank gekündigt werden.
Um ein Girokonto beantragen zu können, muss man grundsätzlich volljährig sein. Stimmen die Erziehungsberechtigten schriftlich zu, ist es auch für Minderjährige möglich ein Girokonto zu eröffnen.
Girokonto: Nutzung
Eine der wichtigsten Funktionen des Girokontos ist die Überziehung. Darunter versteht man, das man weiter Geld auf dem Girokonto zur Verfügung hat, obwohl das Guthaben bereits aufgebraucht wurde. Hierbei handelt es sich um einen Kredit der vertraglich mit der Bank vereinbart werden muss. Um einen sogenannten Dispositionskredit erhalten zu können, muss man eine gute Bonität haben und einige grundsätzliche Bedingungen erfüllen.
Der Kontobesitzer bzw. -inhaber kann über seine Girokonten mittels folgenden Zahlungsarten bezahlen bzw. über Bargeld verfügen:
Barabhebung
Bareinzahlung
Überweisung
Lastschrift
Immer mehr verbreitet sich die Inanspruchnahme, der über das Girokonto abgewickelten, Debitkarten. Hierzu gehört zum Beispiel auch die Maestro-Karte.
Girokonto: Kontoauszüge und Kontenabschlüsse
Das Kreditinstitut verpflichtet sich, seinen Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Die Kontoauszüge werden in der Regel über Kontoauszugsdrucker vor Ort in der Bankfiliale ausgedruckt und nur in den seltensten Fällen per Post dem Kunden zugeschickt. Immer mehr Kreditinstitute stellen einen Kontoauszug auch auf dem elektronischem Weg bereit.
Das Konto wird in regelmäßigen Abständen abgerechnet und die anfallenden Zinsen sowie Gebühren werden von der Bank in Rechnung gestellt. Dies geschieht meist vierteljährlich. Sollten Fehler auftreten, so muss der Kunde innerhalb 6 Wochen gegen diesen Abschluss widersprechen.
Girokonto: Kosten
Guthaben wird auf dem Girokonto in der Regel nur sehr niedrig oder gar nicht verzinst. Die Zinsen für einen Überziehungs- bzw. Dispositionskredit liegen, im Vergleich zu einem herkömmlichen Ratenkredit, relativ hoch . Die Kontoführungsgebühr wird oftmals als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet.
Es gibt aber natürlich viele Banken und Kreditinstitute, die ein kostenloses Girokonto im Angebot haben. Kostenlose Girokonten werden in der Regel allerdings an bestimmten Bedingungen geknüpft. Für folgende Personengruppen ist die Kontoführung in der Regel kostenlos:
Schüler
Studenten
Auszubildende
Girokonto: Legitimationsprüfung
In der Bundesrepublik Deutschland müssen die Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Girokontos eine Legitimation des Kunden vornehmen. Hierfür muss der Antragsteller einen gültigen Pass, Personalausweis oder eine Meldebestätigung vorlegen.
Bei den Direktbanken bzw. den Girokonten ist die Legitimationsprüfung nur indirekt möglich und erfolgt über die Post. Das bedeutet im Klartext, dass sie mit ihren online erstellten Antragsunterlagen zur Post gehen und sich ihre Identität an Hand eines Personalausweis bestätigen lassen. Alle Unterlagen werden von der Post anschließend an die Bank gesandt. Dieses so genannte Post Identifikationsverfahren ist bei fast allen Online-Banken für sie kostenlos.
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